VorwortDie Gilde Hüter der Weisheit glaubt an die Richtigkeit einer natürlichen Hierarchie, in der die Unerfahrenen von den Wissenden gelehrt werden und eine Führung nur in einer Zusammensetzung von Tradition, Religion, einem ernannten Führer und demokratisch gewählten Vertreter der Mitglieder, die die Gilde ausmachen, funktionieren kann.
Um diese Ordnung zu unterstützen, teilt sich die Gilde in 4 natürlich erreichbare Stände, sowie einen Ehrenstand, ein gewählter Stand und 3 ernannte Stände. Hin zu kommt der Stand als Gast, der von Kunden und Freunden der Gilde erlangt werden kann.
Die Stände und ihre Aufgaben und Bedingungen zur Erreichung dieser Stände werden im Folgenden beschrieben.
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Der Nullte Stand: GästeVoraussetzungen:- Muss von 5 Mitglieder oberhalb des 1. natürlichen Standes als Freund oder Gast benannt werden
oder
- Muss von einem der ernannten Stände zum Kunden und somit zum Gast des Hauses benannt werden
oder
- Muss von einem der ernannten Stände als Freund oder Gast der Gilde benannt werden
Beschreibung:Der Nullte Stand, der Gast, ist kein fester Bestandteil der Gilde. Dennoch gilt er als Willkommen an jedem Standort der Gilde. Ist er ein Gast der Gilde, weil er ein Freund eben jener ist, ist es ihm gestattet, an der Verpflegung teilzunehmen und nach Zustimmung des Rates, an Aufträgen teil zu nehmen. Auch das Nächtigen kann ihm gestattet werden.
Handelt es sich bei dem Gast um einen Kunden, muss festgestellt werden, ob der Kunde Mitglieder der Gilde auf eine Reise begleitet, in den Unterkünften der Gilde verbleibt oder aber eine Reise antritt, bei der die Gildenmitglieder ihn schützen sollen.
In diesen Fällen gilt,
- sollte der Kunde die Mitglieder auf eine Reise begleiten (z.B. eine Suche nach Informationen oder Gut), so ist ihm eine Mahlzeit pro Tag gestellt, so wie permanenter Schutz und Unterkunft, solange wie er sich in der Nähe der Mitglieder befindet. Sollte er auf eigenes Verlangen hin, eine andere Unterkunft aufsuchen oder sich dem Schutz der Mitglieder entziehen, entfällt Schutz und Verantwortung über sein Wohl ergehen.
- sollte der Kunde in den festen Unterkünften der Gilde verbleiben, so muss er seine Verpflegung bis zum Erfüllen des Auftrages selbst zahlen, hat aber ein Anrecht auf ein Bett und Schutz innerhalb der Gildenunterkünfte.
- sollte der Kunde eine Reise antreten, bei der die Gildenmitglieder ihn beschützen sollen, muss er für die Verpflegung der Mitglieder aufkommen. Ihm wird dem Vertrag entsprechend umfassender Schutz gewährt, für die Unterkunft der Mitglieder muss er nicht aufkommen.
Aufgaben: Als Gast, im Sinne eines Freundes oder Asylsuchenden, hat dieser Stand keine Aufgaben.
Als Kunde, gilt der Stand nur solange als Gast, wie er mit der Gilde in einem Vertraglichen Unternehmen verwickelt ist.
Anrechte:Freund und Asylsuchend: Verpflegung, Unterkunft, Schutz
Kunde: Schutz, unter Umständen Schutz und Verpflegung
Verlust des Standes:Durch das Verraten der Gilde durch weitererzählen der Gildeninternen Geheimnisse, dass körperliche, geistige oder seelische Schädigen ihrer Mitglieder und Gäste und sämtliche Beleidigungen, Drohungen, Diebstahl oder Verletzten der Traditionen und Regeln der Gilde.
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Der 1. natürliche Stand: AnwärterVoraussetzungen:- Muss mehr als 13 Sommer erlebt haben
- Muss um die Aufnahme in der Gilde bitten
- Muss einen Eid leisten; die Geheimnisse der Gilde zu wahren
- Muss vom Rat zum Anwärter ernannt werden
Beschreibung:Der 1. natürliche Stand ist der des Anwärters und wird automatisch erreicht, wenn man um die Mitgliedschaft in der Gilde bittet, den Eid leistet und vom Rat für würdig empfunden wurde.
Dann durch läuft der Anwärter eine Probephase(nicht länger als 6 Monate!), in der er von Mitgliedern der Gilde angeleitet wird und dabei entscheiden kann, in welchem Bereich der Gilde er arbeiten möchte. Dabei ist stets zu Bedenken, dass auch wenn der Anwärter in Arbeiten einbezogen werden darf und soll, man nicht vergessen darf, dass er weder ein offizielles Teil der Gilde ist, noch dass alle Fehler, die durch fehlende Einweisung oder Überlastung entstehen, nicht ihm, sondern seinem derzeitigen Mentoren an zuschulden sind.
Aufgabe: Der Anwärter hat die Aufgabe, sich als würdig für die Gilde zu erweisen. Er muss sein Talent beweisen, der Gilde treu sein und den Befehlen und Weisungen der höheren Stände folge leisten.
Anrechte:Der Anwärter hat das Anrecht auf volle Verpflegung, eine würdige Unterkunft, auf Schutz und auf eine grundlegende Einweisung in die Regeln und Traditionen der Gilde, so wie in das Gebiet, in dem er als Mitglied arbeiten möchte.
Verlust des Standes:Durch Verrat, Aufsässigkeit, freiwilliges Ausscheiden, nicht bestehen der Probephase, dem Versuch; andere Mitglieder der Gilde in irgendeiner Form zu schädigen und das missachten der Regeln und Traditionen der Gilde.
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Der 2. natürliche Stand: SpäherVoraussetzungen:- Muss den Anwärterstand für mindestens 2 Monate inne gehabt haben
- Muss die Aufnahmeprobe bestanden und einen Eid abgelegt haben
- Muss vom Rat für würdig befunden worden sein
- Muss an der offiziellen Weihung teilnehmen
Beschreibung:Der 2. natürliche Stand ist der Späher, der niedrigste Stand innerhalb der Gilde. Ein Späher ist ein Lehrling, in dem Gebiet, das er erlernen möchte und Zuständig für die niederen Aufgaben der Gruppe, in der arbeitet. Dabei darf man ihn menschenwürdige Behandlung nicht vorenthalten. Auch sind seine Mentoren zuständig dafür, dass er anständig eingewiesen wird, stets Neues lernt und körperlich, geistig und seelisch unversehrt bleibt.
Aufgabe:Der Späher ist der Lehrling seines Fachgebiets. Er ist verpflichtet, sein Bestes zu tun, um das Gelernte bei zu behalten und verinnerlichen, um ein Herold zu werden. Er hat den Weisungen und Befehlen der höheren Stände Folge zu leisten und die niederen Arbeiten zu verrichten, die anfallen.
Anrechte:Der Späher hat ein Recht, auf gerechte Behandlung, auf Einweisung und darauf, in seinem Fachgebiet auf dem höchsten Standard ausgebildet zu werden. Er hat das Recht, menschenunwürdige Befehle zu verweigern, auf umfassenden Schutz, eine Unterkunft; in der das Lernen und Leben angenehm möglich ist und auf volle Verpflegung.
Verlust des Standes:Durch Verrat an der Gilde, Diebstahl, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber niederen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde und Aufsässigkeit in der Öffentlichkeit.
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Der 3. natürliche Stand: HeroldVoraussetzungen:- Muss den Späherstand für mindestens 1 Jahr inne gehabt haben
- Muss die Prüfungen im Fachgebiet bestehen, abgelegt vor Meistern und Rat
- Muss für den Stand des Herolds von der Gruppe und vom Rat als würdig empfunden worden sein
- Muss an der offiziellen Weihung teilnehmen
Beschreibung:Der 3. natürliche Stand ist der des Herolds und der erste Stand, der für sein komplett eigenverantwortlich ist. Ein Herold muss auf seinem Fachgebiet weit genug ausgebildet zu sein, um es jeder Zeit problemfrei ausüben zu können und die Regeln und Traditionen der Gilde gut genug kennen, um sie anderen Nahe zu bringen. Ihm ist es offiziell gestattet, das Wappen der Gilde und seiner Gruppe am Körper zu tragen.
Aufgabe:Der Herold ist der Geselle in seinem Fachgebiet und ist dazu angehalten, stets weiter zu lernen und sein Fachgebiet nach besten Wissen und Gewissen auszuüben. Er stellt die Gilde nach außen hin da und muss von daher stets auf ein gesellschaftstaugliches Verhalten achten. Er muss in der Lage sein, Anwärter mit anzuleiten und Spähern Aufgaben zu übertragen.
Anrechte:Der Herold hat Anrecht darauf, dass Wappen der Gilde und seiner Gruppe zu tragen. Ihm steht Schutz und Verpflegung zu, so wie eine Unterkunft, die ihm Privatsphäre gestattet. Er hat Zutritt zur Bannerhalle und darf niederen Stände einweisen und ihnen Befehle erteilen.
Verlust des Standes:Durch Verrat an der Gilde, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber niederen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde, das Ausnutzen des beigebrachten Wissens gegen die Gilde oder ihre Verbündete, sowie das wiederholte Fernbleiben des Dienstes.
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Der 4. natürliche Stand: Meister
Voraussetzungen:- Muss den Heroldstand für mindestens 5 Jahre inne gehabt haben
- Muss die Meisterprüfungen im Fachgebiet bestehen, abgelegt vor Meistern und Rat
- Muss hoher Verantwortung innerhalb der Gilde übernehmen und große Fachkenntnisse besitzen
- Muss für den Stand des Meister von der Gruppe und vom Rat als würdig empfunden werden
- Muss an der offiziellen Weihung teilnehmen
Beschreibung:Der 4. natürliche Stand ist der des Meisters und der 1. Stand, der Verantwortung für die niederen Stände übernehmen muss. Ein Meister besitzt ausgezeichnete Fachkenntnisse und nutzt sie für die Gilde. Er stellt das Wohl der Gilde ein hoher Stelle und trägt stark zum Allgemeinen Bild eben dieser in der Öffentlichkeit bei, durch das Lehren von Spähern und Anwärtern und der übertragenen Befehlsgewalt bei Kundenaufträgen.
Aufgabe:Ein Meister ist verantwortlich für die niederen Stände seiner Gruppe. Er muss sie lehren und stets mit gutem Beispiel voran gehen. Er muss daran interessiert sein, sich stets weiter zu bilden, um einen hohen Standard aufrecht zu erhalten und ist zuständig für den Reibungslosen Ablauf aller Aufgaben, die seine Gruppe inne hat.
In der Öffentlichkeit muss er sich stets von seiner besten Seite zeigen.
Anrechte:Der Meister hat das Anrecht auf einem Titel, der vom Rat abgesegnet wurde und sich auf ihn als Person bezieht. Er hat Zutritt zu der Bannerhalle und ist berechtigt, andere Personen, denen er vertrauen schenkt, mit sich zu nehmen, solange wie sie mindestens den Rang eines Gastes haben. Er hat das Recht, niederen Ständen zu befehlen.
Er hat Anrecht auf Verpflegung, umfassenden Schutz, eine Unterkunft; die ihm Privatsphäre gewährt und ihm die Möglichkeit gibt, seinen Studien ungestört nach zu gehen. Er darf das Wappen der Gruppe und der Gilde am Körper tragen und ist berechtigt, den Fahnenträger seiner Gruppe zu ernennen.
Verlust des Standes:Durch Verrat an der Gilde, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber niederen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde, das Ausnutzen des beigebrachten Wissens gegen die Gilde oder ihre Verbündete, sowie das wiederholte Fernbleiben des Dienstes; ohne triftigen Grund und Überprüfung des Reibungslosen Ablaufes, so wie das schädigende Verhalten in der Öffentlichkeit.
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Der 1. Ehrenstand: Großmeister
Voraussetzungen:- Muss vom Rat vorgeschlagen und anerkannt werden
- Muss sich durch herausragenden Dienste an der Gilde und ihrer Verbündeten verdingt gemacht haben
- Muss sämtliche Regeln und Traditionen der Gilde achten und nach außen hin stets darstellen
- Muss an der offiziellen Weihe teilnehmen
Beschreibung:Der 1. Ehrenstand ist der des Großmeister und kann nur durch die offizielle Beförderung des Rates und der Ratsmitglieder erreicht werden. Der Großmeister ist ein Ehrenrang, hat ein realistisch Befehlsgewalt über niedere Stände und ist ein Vorbild für seine Gildenbrüder. Er lebt streng nach den Regeln und Traditionen der Gilde und sollte bei sämtlichen Predigten als moralisches Vorbild dabei sein.
Ihm liegt die Befehlsgewalt inne, wenn er zu einem Kundenauftrag berufen wird.
Aufgabe:Der Großmeister ist ein Vorbild und muss stets daran interessiert sein, die Gilde und ihr Bild nach Außen zu verbessern. Er muss sich vorbildlich verhalten, die Regeln, Tradition und Religion achten und bei sämtlichen offiziellen Veranstaltungen ein Rolle übernehmen oder wenigstens Anwesend sein. Wenn man nach ihm verlangt, muss er der Bitte nach kommen. In der Öffentlichkeit steht er stets für die Gilde und muss ihr in allen Aspekten so gerecht werden, dass sie in ein rechtes Licht gerückt wird.
Anrechte:Der Großmeister hat eine reale Befehlsgewalt über niedere Ränge. Er darf einen Titel und ein Wappen tragen, dass vom Rat abgesegnet wurde und mit seiner Person zu tun hat. Er hat Anrecht auf Schutz, Verpflegung und ein Unterkunft, die dem Standard eines Meister mindestens gleichen muss. Er darf die Bannerhalle betreten und eine Person seiner Vertrauens mit sich führen, solange sie mindestens den Rang eines Gastes hat. Er hat das Recht, an Ratsversammlungen teilzunehmen und eine zählende Stimme.
Verlust des Standes:Durch Verrat an der Gilde, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber niederen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde, das Ausnutzen des beigebrachten Wissens gegen die Gilde oder ihre Verbündete, sowie das wiederholte Fernbleiben trotz der Bitte um Hilfe und Beistand, Feigheit und jede Art von Betrug, so wie das unvorteilhafte Verhalten in der Öffentlichkeit.
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Der 1. gewählte Stand: Ratsmitglied
Voraussetzungen:- Muss ohne Betrug und demokratisch von den Mitgliedern seiner Gruppe zu ihrem Vertreter gewählt werden
- Muss mindestens den Stand eines Heroldes inne haben
- Muss ohne Vorstrafen und frei von allen Verdachten sein
Beschreibung:Der 1. gewählte Stand ist der des Ratsmitglieds und wird von einer Gruppe gewählt. Dadurch vertritt er im Rat, zum dem er gehört, die Meinung seiner Leute und ihrer Interessen und hat Einfluss auf die Entscheidungen innerhalb der Gilde. Das Wohl seiner Gruppe und der Gilde steht ihm stets an erste Stelle und über seinen eigenen Bedürfnissen, wenn die Gruppe diese nicht als ihre wahrnimmt.
Aufgabe:Als Ratsmitglied gehört man den Rat an und ist somit verpflichtet, zu jeder Sitzung vorbereitet und pünktlich zu erscheinen. Des weiteren ist es die Aufgabe eines Ratsmitgliedes, all die Mitglieder seiner Gruppe stets im Blick zu haben oder zumindest ihren Aufenthaltsort zu kennen. Das Wohl der Gilde und seiner Gruppe hat stets über seinem zu stehen und er ist verpflichtet, seine Gruppe innerhalb der Gilde und die Gilde selbst außerhalb immer bestmöglich zu vertreten.
Anrechte:Das Ratsmitglied ist berechtigt, das Wappen seiner Gruppe zu tragen.
Für die Vorbereitung zu einer bevorstehenden Sitzung, hat er das Recht, seiner Gruppe eine verpflichtende, geheime Wahl zu befehlen, um ihrer Interessen optimal vertreten zu können.
Er hat das Recht auf Verpflegung, Schutz und eine Unterkunft, die ihm Privatsphäre gewährt.
Verlust des Standes:Durch Abwahl, sämtliche Verdächtigungen und Betrug, so wie Bestechung, Egoismus, durch Verrat an der Gilde, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber anderen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde, das Ausnutzen der erlangten Informationen gegen die Gilde oder ihre Verbündete, sowie das wiederholte Fernbleiben der Ratssitzungen.
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Die 3 ernannten Stände: Die Wächter der Religion, Tradition und Gilde (<-Letzterer Fällt aus wegen is' Nich')Voraussetzungen:- Muss seine eigenen Bedürfnisse und Meinungen stets hinter die der Tradition, Religion und Gilde stellen
- Muss die Gilde entweder gegründet haben oder von ihren Gründer ernannt werden
(sollte der Gründer bereits verstorben sein, so ernennen die 2 anderen ernannten Stände oder aber die 3 Alten ernannten Stände die jeweils Neuen)
- Muss absolut treu gegenüber der Gilde sein
- Muss sich an die Regeln, Traditionen und Religion halten
- Muss sich stets vorbildlich verhalten und die Gilde vertreten
Beschreibung:Die 3 ernannten Stände, sind der Wächter der Gilde, der Wächter der Religion und der Wächter der Tradition und wurden bei der Gründung ernannt. Danach werden sie von den jeweils vorherigen Ernannten Ständen befördert. Sie sind für die Wahrung des Allgemeinen Wohls der Gilde(Ordnung), ihrer Religion (Seelenheil) und Tradition(Disziplin) zuständig. Sie entscheiden mit dem Rat über die Gilde und ihre Mitglieder.
Aufgabe:Die Ernannten Stände bilden den Kopf(Ordnung), das Herz (Seelenheil) und die Hand(Disziplin) der Gilde und sind für jedes Mitglied und dessen Wohl zu ständig. Sie müssen Entscheidungen treffen und dafür sorgen, dass jeder ein gutes Leben in der Gilde führen kann, sowie die absolute Zufriedenheit der Kunden.
Anrechte:Den Wächtern steht das Tragen des Gildenwappen zu, so wie die Verantwortung über das Banner. Sie haben Anrecht auf umfassenden Schutz, Verpflegung und eine Unterkunft, in der sich ungestört ihren Studien nach gehen können und sich auf sämtliche Sitzungen ihrer Aufgabe entsprechend vorbereiten können. Sie haben das Recht, alle anderen Ständen zu befehlen und sie mit Abstimmung des Rates zu bestrafen.
Verlust des Standes:Durch Abwahl, sämtliche Verdächtigungen und Betrug, so wie Bestechung, Egoismus, durch Verrat an der Gilde, der Versuch; jeglicher Schädigung von Gildenmitgliedern und Gildeneigentum, der Verletzen der Regeln und Tradition, Beleidigung und Drohung, Ausnutzen der Position gegenüber anderen Ständen, das Verunglimpfen der Gilde; ihrer Mitglieder oder ihres Glaubens innerhalb und auch außerhalb der Gilde, das Ausnutzen der erlangten Informationen gegen die Gilde oder ihre Verbündete, sowie das wiederholte Fernbleiben in Momenten; in denen ihre Hilfe und ihr Beistand erbeten wurde.
Hier nochmal mit Praktischer Tabelle: